Pickerl Überprüfung

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden (sogenannte § 57a-Begutachtung). Wir überprüen, ob Ihr Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht.

Was wird kontrolliert?

  • Bremsanlage und Lenkung
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
  • Umweltverträglichkeit
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Fenster, Spiegel, Beleuchtung
  • Elektrische Systeme
  • vorgeschriebene Ausstattung